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0,06 €

Die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) hat aus welchen Gründen auch immer den Beitrag von 2024 neu berechnet und mir einen berichtigten Beitragsbescheid für das Jahr zukommen lassen. Es hat sich ein Differenzbetrag in Höhe von sage und schreibe sechs Cent zu meinen Lasten ergeben.

Immerhin muss ich die unerwartet entstandenen Schulden nicht unverzüglich begleichen. "Diesen Betrag bitten wir zusammen mit dem nächsten Beitrag zu überweisen", heißt es in dem Schreiben.

Das ist eine schöne Lösung, finde ich. Buchhalterisch absolut korrekt, aber bürokratisch durchaus pragmatisch gelöst. Jetzt muss ich nur irgendwie daran denken, beim nächsten Beitragsbescheid die sechs Cent mit draufzuschlagen. Aber vielleicht weist die BGHW das auch von alleine mit aus, wäre praktisch. Ansonsten kommt dann irgendwann vermutlich eine ganz wenig pragmatische und absolut bürokratische erste Mahnung.

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Kommentare

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Bernd am :

Jeder normale Mensch, auch jeder Gewerbetreibende hätte schlicht und einfach darauf verzichtet. Verzichtet nicht nur auf die 6 Cent, sondern auch auf den gesamten Vorgang, der das Vielfache von dem gekostet hat.

Ich würde denen jetzt die 6 Cent überweisen. Dann haben sie noch einen Vorgang mehr, den sie bearbeiten müssen und vielleicht kommt dann irgendwann auch mal die Erkenntnis wegen Centbeträgen keine Vorgänge anzustoßen.

Das hätte auch den Vorteil für dich (@Björn), dass du die 6 Cent bei der nächsten Zahlung nicht vergisst und am Ende noch eine Mahnung mit Mahngebühr bekommst.

Ich schon wieder am :

Wenn die nächste Rechnung kommt, versuchs mal mit 12 statt 6 ct. Das wird lustig!

Micha am :

Oh, der infantile Trick den jede Behörde etc hasst.
Wow, damit kannst es denen aber so richtig zeigen.

nicht der andere am :

Dann schicken die gleichermaßen einen Brief, daß sich ein Guthaben von 6 Cent ergeben habe und man die nächste Beitragsüberweisung entsprechend kürzen könne. Lustig geht anders.

Filialkasper am :

Alleine das Porto war schon teurer.

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