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Keine Zeit!

Der LKW für die Abholung unseres Einwegcontainers war ungeplant heute schon hier. Wir waren nicht darauf eingestellt, denn eigentlich sollte die Abholung erst am Dienstag stattfinden. Besonders viel Platz war auch nicht rund um unsere Einfahrt, nur eine Parklücke zwischen zwei Autos hätte dem LKW eventuell reichen können, um genug Platz zum Rangieren zu haben, um in unsere Einfahrt zu kommen.

Während der LKW die 50 Meter Rückwärts hier im Schneckentempo in die Seitenstraße rangierte, kam ein Kleinwagen an und parkte in genau diese Lücke ein. Mein vorsichtiges Klopfen am Fenster, als der Fahrer zum Einparken ansetzte, ignorierte dieser.

Nachdem er eingeparkt hatte und aussteigen wollte, sprach ich ihn an und bat ihn darum, in eine ein paar Meter weiter gelegene Parklücke auf der anderen Straßenseite umzuparken. "Ich hab keine Zeit!", sprach er und lief weg.

Danke für nichts, du Arsch. Damit war die Chance, hier in die Einfahrt zu kommen, komplett erledigt und der Lastwagen fuhr wieder davon. Kostet ja auch alles kein Geld.

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Kommentare

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Horst-Kevin am :

Manchmal hätte man gern eine Rasselbande, die auf Trillerpfeifensignal angerannt kommt und Straßentennis spielt.

Das einzig Gute am :

So ein Ar*** aber auch, einfach eine Parklücke zum Parkieren nutzen zu wollen und sich nicht einmal von irgendwelchen vulgären, gegen die Scheibe klopfenden Typen verschieben zu lassen! Unverschämt sowas! :-D

eigentlichegal am :

Selbst beim sinnlosen Dummschwätzen, wie du es gerne betreibst, sollte man sich etwas Mühe geben.
"Nachdem er eingeparkt hatte und aussteigen wollte, sprach ich ihn an und bat ihn darum, in eine ein paar Meter weiter gelegene Parklücke auf der anderen Straßenseite umzuparken."

Und jetzt erklär mir doch bitte dein Gefasel von "vulgär" und "gegen die Scheibe klopfenden"
Oder ach ne: Lass es doch lieber sein!
Kommt ja doch nur wieder Buchstabenbrei dabei heraus.

Das einzig Gute am :

Heißer Tipp: Wer "Danke für nichts, du Arsch." schreibt, ist auch im zwischenmenschlichen Umgang nicht besser drauf (sehe auch den Post zum Vulgärtelefonat). Und das Ergebnis schallte prompt aus dem Walde zurück ;-)

Holdi am :

Kleinwagen sollte sich doch noch mit Hubwagen rangieren lassen. Einfach mit Palette drunter und weg damit.
Oder es müsste mal ein kleiner Stapler angeschafft werden.

Cliff am :

Unsinn! Da hilft nur noch Hubschraubereinsatz!
https://www.youtube.com/watch?v=2pAr1IMiP6A

TOMRA am :

Anfang der 90er haben wir mal auf einer Stufenfahrt den kleinen Daihatsu einer Lehrerin aus der Parklücke mit ca. 10-12 Leuten auf die Straße getragen. :-)

Nobody am :

Schon spannend das du deine Zeit/Geld über die deines Mitmenschen stellst… und sich dann noch beschweren wenn dein Gegenüber es genauso sieht.

Mitleser am :

Du bist bestimmt so einer, der direkt hupt, wenn vor dir die Müllabfuhr steht...

Nobody am :

Wie kommst du auf das schmale Brett? Und nein, habe bei Müllabfuhr, Handwerkern etc. noch nie gehupt… warum auch?

Private Joker am :

Warum sperrt man dann nicht einfach mit offiziellen Schildern ab bzw. untersagt Parken? Ich kenne so manche Ecken in meiner Stadt, da ist jeweils Montag und Donnerstag das Parken an bestimmten Teilen der Straße vormittags verboten. Denn dort ist es sonst zu eng für die LKW der Müllabfuhr.

Micha am :

Die Antwort hast du dir selbst gegeben, Müllabfuhr läuft kommunal ab, und Björns Laden ist Privatwirtschaft.

Zeitliche Halteverbote kann man kostenpflichtig beantragen, aber ein Generelles Verbot dort zu parken seh ich eher schwierig, weil hier seitens Björns Interessen die Nutzung des öffentlichen Raumes beschnitten wird.

Sebastian M. am :

Eigentlich gilt gegenüber von Ein-/Ausfahrten implizit ein Halteverbot, wenn die Fahrbahn schmal ist (§12 Abs. 3 Punkt 3 StVO). Ich weiß zwar nicht, wie die laufende Rechtssprechung zu der Frage lautet, ab wann eine Fahrbahn als schmal gilt, vermute aber, dass dabei genau darauf abgestellt werden dürfte, ob die Ein-/Ausfahrt weiter voll nutzbar ist.

Wahrscheinlich könnte Björn das gegenüber der Einfahrt parkende Fahrzeug also abschleppen lassen, wenn es dem Lkw-Fahrer nichts ausmacht zu warten, bis das Abschleppunternehmen da ist.

Micha am :

Die Urteile dazu beziehen sich idR auf PKW, hier wird von einer Fahrbahnbreite unter 5,5m ausgegangen, die durch parkende PKW auf 3,6m verringert wird.
In der Kantstrasse parken jedoch rechts und links Pkw, zusätzlich ist es Einbahnstrasse laut Karte.
Es wäre zu klären ob die Strasse unter den Urteilen (gibt bis zum BGH welche) als schmal gilt.
Wobei ich auf die schnelle bei oberflächlicher Suche keine Urteile bezüglich LKW gesehen habe oder zu Gewerbeausfahrten.

Da bleibt im Zweifel nur der Rechtsweg.

Micha am :

Das mit dem Abschleppen ist übrigends ganz dünnes Eis, mit welcher Begründung willst du ein rechtmäßig parkendes Fahrzeug im öffentlichen Raum abschleppen lassen?
Das wird ein Bumerrang, und zwar ein großer.

Frank am :

Siehe u.a. https://www.shopblogger.de/blog/archives/24899-LKW-in-der-Seitenstrasse.html dazu. Zumindest damals war die Aussage: Der Plan sagt, dass die Zufahrt mit LKW möglich ist und deswegen gibts kein Halteverbot.

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