Skip to content

Links 790

Krankheitsfälle durch Lebensmittel in Deutschland nehmen deutlich zu

Abgabe auf Alkohol soll das Gesundheitssystem entlasten

Der Fall der Bose-Boxen steht exemplarisch für ein Systemproblem

NDR: Die Tricks der Milchindustrie

Lidl-Analyse belegt: Erst "historische" Preissenkung – jetzt wird vieles teurer

Großbritannien: Keine Werbung mehr für Schokolade und Co.

Österreich halbiert Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

MTV REWIND – die eigentümliche Wiederauferstehung des Musiksenders

Man bräuchte etwa 190 Millionen Jahre, um dieses Buch komplett lesen zu können

Flaschensammler in Hamburg-Altona wird Grundsicherung gekürzt

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

eigentlichegal am :

Der Lidl-Link funktioniert nicht

Micha am :

Oh ja, eine neue zweckgebundene Abgabe brauchen wir unbedingt.
Dann kann das Geld ja zielgerichtet ausschließlich für den erhobenen Zweck eingesetzt werden.

/Ironie

Das einzig Gute am :

Ist doch auch genau so begründet?

Auch dem "Rest" ist zu zustimmen, zum Beispiel:
QUOTE:
Den etwa 65 Milliarden Euro Gesamtkosten stehen derzeit rund drei Milliarden Euro Steuereinnahmen gegenüber, die verschiedene Alkoholsteuern einbringen. (…) Wir können es uns nicht mehr leisten, Menschen ihren ungesunden Lebensstil zu finanzieren. Wer Alkohol trinkt, muss über den Preis die Behandlungskosten mittragen, die Alkohol verursachen kann.

… oder auch der Grafik, wonach alkoholische Getränke in DE neben IT EU-weit am billigsten vertickt werden.

QUOTE:
Faire Alkoholsteuern seien deshalb keine Bevormundung, sondern ein wirksamer Schutz der Gesundheit.

Micha am :

Ich spiele darauf an, dass wir in D bereits ursprünglich zweckgebundene Steuern haben, die mitlerweile im allgemeinen Steueraufkommen untergehen und nicht mehr zweckebunden verwendet werden.
Das erwarte ich auch hier. Geld weckt begehrlichkeiten und es wird gern umgeschaufelt.

Das einzig Gute am :

Wenn dadurch der Suchtmittelbezug verteuert und damit unattraktiver wird, wäre die "schleichend allgemeinere" Verwendung kein Ausschlussgrund, auch wenn der primäre Einsatz v.a. in der Prävention natürlich das Optimum darstellen würde. Bei den lächerlichen "Alk"-Abgabepreisen in DE ist da jedenfalls noch extrem viel Luft mit ungefähr zehn Nullen. Aber es findet sich bestimmt gleich irgendein Bullsh*tmedium, das sogleich einen Skandal daraus kreiert, dass der gierige Staat den armen Leuten doch ihr Grundnahrungsmittel verteuern will – jetzt wollen die "uns" schon verbieten, andere und "uns" täglich auf Kosten der Allgemeinheit zu gefährden! Nannysystem! Diktatur! Bla!

Andi am :

Steuern sind per Definition nie zweckgebunden, auch wenn ihre Einführung bisweilen mit irgendwelchen konkreten Kosten begründet wird. Sie fallen an wenn ein bestimmter Tatbestand eine Zahlungspflicht erzeugt, aber ihre Verwendung kann nicht festgelegt werden, das Geld landet immer im "großen Topf".

Das einzig Gute am :

Im Prinzip trifft das zwar zu, in sehr engen Grenzen wäre eine Zweckbindung allerdings zulässig. In der Praxis spielt die "mündliche Zweckbindung" heute aber die Hauptrolle ;-)

nicht der andere am :

Hast du die "mündliche Zweckbindung" gerade erfunden? Steuern sind nicht zweckgebunden. Bestimmte Steuereinnahmen stehen mit zugehörigen Kosten nichtmal in Relation. Steuern werden erhoben, weil man die Einnahmen für den Haushalt braucht. Schädliches wie Alkohol, Tabak, Ölverbrennung, Pipapo wird wohl auch deshalb besteuert, um den Konsum etwas zu begrenzen. Oder man besteuert's, weil Menschen teils süchtig danach sind und so Steuereinnahmen sicher sind.

Das einzig Gute am :

"Hast du die "mündliche Zweckbindung" gerade erfunden?"
Jepp, das nennt sich Ironie.

"Steuern sind nicht zweckgebunden."
Wie schon ausgeführt: stimmt im Grundsatz, aber nicht allgemeingültig (das Nonaffektationsprinzip kann in engen Grenzen aufgeweicht werden). Praktisch sind Zwecksteuern primär noch auf Landes-/Kommunalebene anzutreffen, z.B. die Feuerschutzsteuer (je nach Land) oder örtliche "Kurtaxe" (je nach Gemeinde). Wichtig ist, dass durch die Zahlungsverpflichtung keine konkrete Gegenleistung fällig wird – da ist die Kurabgabe ein gutes Beispiel – zweckgebunden und auch fällig, wenn der Steuerschuldner keine direkte Gegenleistung in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Jodelschnepfe am :

Ölverbrennung??? Da gibt es aber Ausnahmen - Kerosin (Jet A1) sowie auch Flugbenzin (AvGas) werden bis heute nicht besteuert.

eigentlichegal am :

"mündliche Zweckbindung"
Hömma, du kannst dich bei den meisten Politikern nicht einmal auf schriftliche Aussagen verlassen.
Wir leben in einer Welt, in der aus zusätzlichen Schulden schon mal ein Sondervermögen wird!
"mündliche Zweckbindung" Ich lach mich kaputt! Welchen Wert soll das denn haben? ..abgesehen vom Unterhaltungswert.

Das einzig Gute am :

Jo, und genau deshalb liegt da oben auch so ein augenkneifendes Kügelchen herum (das ist kein Reinigungsball für schlierige Kommentarfensterchen).

Jodelschnepfe am :

Ich darf in diesem Zusammenhang an die 1902 eingeführte „Schaumweinsteuer” erinnern, die zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte mit beitragen sollte: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/4b/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1902_024_155.jpg

Das einzig Gute am :

Zu dem "Flaschensammler": die Verfahrensweise ist an sich nicht zu beanstanden (oder sollen z.B. Einkünfte sozialleistungsbeziehender Reinigungskräfte auch nicht mehr berücksichtigt werden, "weil sie sonst nicht zurechtkommen"?), allerdings stimmt etwas mit der Darstellung nicht: 58,25 € ohne weitere Einkünfte im entsprechenden Berechnungsmonat würden bei ordnungsgemäßer Deklaration (die nach Angabe des Herrn erfolgt sein soll) unter den Freibetrag von 100,00 € fallen. Da scheint es weitere Einkünfte zu geben bzw. wurde die Einnahme doch nicht wie vorgesehen gemeldet.

eigentlichegal am :

Es bekommt noch eine Rente

nicht der andere am :

Von seiner Rente bleiben die ersten 100€ anrechnungsfrei, weiteres prozentual und so weiter wie bei HartzIV/Bürgergeld/Sozialhilfe.

Das einzig Gute am :

@eigentlichegal & @nicht der andere
Danke für den Anstoß. Dann wären die 58,25 € m.E. zu 70 % bzw. 100 % (wenn Deckelung zusammen mit Rentenart bereits erreicht) anzurechnen. Die üblichen Verdächtigen wie hier argumentieren ausweichend damit, dass sich die Lebenslage durch die Einnahme nicht geändert hätte, es kein Erwerbseinkommen gewesen sei, die Anrechnung eine besondere Härte darstellen würde bzw. der Zweck der Einnahme durch die Anrechnung vereitelt würde. Und ohnehin wird mal wieder suggeriert, dass es für die sog. Ehrlichkeit (also dem Selbstverständnis, nicht vorsätzlich zu betrügen) und bei "angemesser" Verwendung (im konkreten Fall übrigens von Kosten, die vom Regelsatz umfasst sind) einer Belohnung/Kulanzregelung bedarf. Oder kurz: eigentlich darf überhaupt nichts "angerechnet" werden. Man denke sich seinen Teil dazu ;-)

nicht der andere am :

Ja, das Artikelchen ist eindeutig suggestiv skandalisierend und diffamierend. Der Sachverhalt ist ja simpel und auch für journalistische und fachlich Unbeleckte im Handumdrehen recherchierbar. So ist's im besseren Falle Eigennutz, Nachlässigkeit oder Clickbait, im schlechteren Fall Desinformation.

Das einzig Gute am :

Die Bezirkspolitik will aus dem willkommenen Emotionsthema auch noch fleißig Profit schlagen und beantragt, dass die Sozialbehörde Einnahmen aus systematischem "Leergutsammeln" per Ermessensspielraum generell nicht mehr anrechnen darf.

Nett auch: "Hinzu komme der Aspekt, dass Pfandsammeln nachhaltig sei, indem es der Vermüllung durch Glas, Plastik und Blech entgegen wirke. „Man kann dies zurecht auch als sinnvollen Dienst an der Gemeinschaft bezeichnen“, schreiben die Politiker."
Klar, würde sonst ja auch niemand mitnehmen und die Klientel würde sicherlich auch ohne Gewinnerzielungsabsicht sammeln gehen. Klar doch, dann sollen sie doch bitte nicht den gängigen sozialen/ökologischen Maßnahmen wie jenen zur organisierten Reinhaltung des öffentlichen Raumes fernbleiben (die üblicherweise auch eine finanzielle Aufwandsentschädigung einbringen, aber da müsste man ja regelmäßig und nicht übermäßig alkoholisiert im vereinbarten Zeitrahmen auftauchen …).

schotte am :

das mit den Bose Boxen läßt sich auch auf einen Tesla übertragen

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen