Super-Sonder-App-Preis für Krombacher
Um die Nutzung der App zu forcieren, gibt es nicht nur spezielle Angebote für Kunden, die diese nutzen, sondern seit einer Weile werden die App-Preise auch auf unseren Regaletiketten gesondert ausgewiesen.
Ob das hier so der große Kaufanreiz wird, bleibt fraglich.

Ob das hier so der große Kaufanreiz wird, bleibt fraglich.

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Kommentare
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Jodelschnepfe am :
Klodeckel am :
Anne la Terne am :
Laut Etikett beträgt der Literpreis 1,78 €.
Laut App beträgt der Literpreis fast das 16fache.
Selbst die Umrechnung auf die VE passt nicht
Jodelschnepfe am :
Mitleser am :
Micha am :
Private Joker am :
Micha am :
Achja, und was hat die DSGVO jetzt mit Diskriminierung zu tun?
Private Joker am :
Micha am :
Vorweg, solange es keine rechtskräftigen Urteile gibt, verstößt garnichts gegen irgendwelche Gesetze. Gerichte stellen sowas fest, vorher gibt es lediglich Verdachtsmomente.
Ja und wo ist dein Problem mit der App, da werden Daten gegen Rabatt getauscht. Freiwillig. Selbst in den kritischen Meldungen diverser Datenschützer wird lediglich kritisiert, dass der Kunde zu wenig über die erhobenen Daten und deren Nutzung aufgeklärt wird. Am grundsätzlichen Modell der Apps sehe ich wenig auszusetzen und ich erwarte in den Urteilen nur, dass obiges nachgebessert wird.
Sa kann man sich empören und mut Begriffen um sich werfen, richtiger wird die eigene Meinung davon nicht.
Was du hier willst ist Rosinenpicken.
Kritisierst du andere Kundenbindungsprogramme auch weil nur die Rabatt kriegen die da mitmachen?
nicht der andere am :
Micha am :
Ok, dann nochmal für dich zum Nachlesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Es gibt eibe Tat, es gibt Beschuldigte. Und nach rechtskräftigem Urteil gibt es Täter.
Das ist der Grundsatz unseres Rechtssystems.
Du vermischt hier so viel, was nicht zusammen gehört.
Auweia, und ich dachte, sowas gehört zur Allgemeinbildung.
nicht der andere am :
Micha am :
Stammtischniveau, mehr nicht. Keine Ahnung aber ne handfeste Meinung.
"Die Tat entsteht nicht erst durch ihre justiziable Würdigung. Auch die herausgestellte Unschuldsvermutung ist ausschließlich ein Justizbegriff."
Dass die Tat nicht erst vor Gericht entsteht ist jedem klar und wurde hier nie in Abrede gestellt. Was du hier nicht verstehen willst ist, dass wir die Zeit der Fackrln und Mistgabeln schon ein, zwei Jahre hinter uns haben und es ein Rechtssystem gibt, das Begriffe scharf voneinander trennt.
So gibt es bspw Eigentum und Besitz, die juristisch vollkommen unabhängige Dinge erklären.
Lesekompetenz scheint nicht dein Ding zu sein. Tat und Beschuldigter, nach dem Urtel Tat und Täter.
Das ist nicht ausschließlich ein Justitzbegriff sondern ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems, das nicht umsonst international in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert.
Und jetzt geh woanders trollen, das wird mir hier zu dumm. Endweder bist du nicht in der Lage derartige Dinge zu verstehen oder du willst es nicht. In beiden Fällen vergeude ich nicht weiter meine Zeit mit dir.
someone am :
Und in den meisten Fällen ist das Produkt ja auch ohne App im Angebot und mit App nur noch ein paar Cent billiger.
Was man sich aber von Verbraucherschutzseite bzw. wettbewerbsrechtlich vielleicht mal genauer ansehen sollte, sind groß herausgestellte "Angebotspreise" in der Werbung, die man _nur_ mit der App bekommt. Spätestens wenn man den Coupon dafür noch manuell aktivieren muss (und sonst auch mit App normal bezahlt), erscheint das sogar mir grenzwertig.
Silvan am :
Das einzig Gute am :
Der eigentliche Witz ist doch, dass es keine Plausiprüfung zu geben scheint, die einen Loyality price kleiner/gleich dem regulären (wie hier am Beispiel anhand der Fehleingabe bei unterschiedlichen Gebindegrößen) aussiebt. Auch sollte der Pfand am Apppreis ausgewiesen sein, da so wie dargestellt vom Endpreis einschl. Pfand ausgegangen werden könnte/müsste.