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Super-Sonder-App-Preis für Krombacher

Um die Nutzung der App zu forcieren, gibt es nicht nur spezielle Angebote für Kunden, die diese nutzen, sondern seit einer Weile werden die App-Preise auch auf unseren Regaletiketten gesondert ausgewiesen.

Ob das hier so der große Kaufanreiz wird, bleibt fraglich. :-D


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Kommentare

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Jodelschnepfe am :

Wenn man sowieso im Laden einkauft und eigentlich vorhatte, das Bier woanders zu kaufen, würde ich die Frage mit einem „Ja” beantworten. Meine bevorzugte Biersorte ist diese Woche bei verschiedenen Einzelhändlern im Angebot und die App-Preise sind stellenweise nur im Wochenprospekt abgebildet. Da hätte ich den Kasten Bier fast stehengelassen weil ich zuerst dachte, ich hätte mich beim Preis geirrt als ich das Regaletikett vor mir hatte.

Klodeckel am :

Das könnte Ärger geben, wenn der App-Preis auch so an der Kasse automatisch berechnet wird.

Anne la Terne am :

Was mich stutzig macht, sind die unterschiedlichen Preise pro Liter.
Laut Etikett beträgt der Literpreis 1,78 €.
Laut App beträgt der Literpreis fast das 16fache.
Selbst die Umrechnung auf die VE passt nicht

Jodelschnepfe am :

Der günstige App-Preis ist für einen Kasten mit 20 Flaschen und der reguläre Preis bezieht sich auf eine Flasche. Das scheint die Software wohl überfordert zu haben. Zum Glück kann man den richtigen Literpreis relativ schnell auch selber im Kopf ausrechnen.

Mitleser am :

Das Wirtschaftsministerium und die Verbraucherschützer sollten sich mal mit diesen speziellen Apppreisen auseinander setzen im Hinblick auf Diskriminerung von Nicht-App-Benutzern.

Micha am :

Inwiefern wirst du bei deiner Entscheidung, die App nicht zu nutzen und nicht deine Daten gegen kleine Preisvorteile zu tauschen, diskriminiert?

Private Joker am :

Weil es im Grunde gegen die DSGVO verstößt.

Micha am :

Und selbst wenn man diese Apos kritisch sieht und derzeit Prozesse laufen, verstoßen sie nicht zwangsläufig gegen die DSGVO, oder kannst du mir ein Urteil verlinken dazu?

Achja, und was hat die DSGVO jetzt mit Diskriminierung zu tun?

Private Joker am :

Die Prozesse laufen noch oder kommen bald in Gang: es geht um informationelle Selbstbestimmung und Datensparsamkeit. Wenn ich nur mit einer App die günstigen Preise bekomme, welche aber meine Daten wie Einkaufsverhalten oder sogar den Weg durch den Supermarkt abgreifen kann, ist das keine Selbstbestimmbarkeit mehr. Gerade in Bremen dürften viele Kunden eher wenig Geld monatlich zur Verfügung haben und damit quasi gezwungenermaßen zu Apps wie Lidl Plus greifen.

Micha am :

Oh man, so viel Meinung, so wenig Wissen.

Vorweg, solange es keine rechtskräftigen Urteile gibt, verstößt garnichts gegen irgendwelche Gesetze. Gerichte stellen sowas fest, vorher gibt es lediglich Verdachtsmomente.

Ja und wo ist dein Problem mit der App, da werden Daten gegen Rabatt getauscht. Freiwillig. Selbst in den kritischen Meldungen diverser Datenschützer wird lediglich kritisiert, dass der Kunde zu wenig über die erhobenen Daten und deren Nutzung aufgeklärt wird. Am grundsätzlichen Modell der Apps sehe ich wenig auszusetzen und ich erwarte in den Urteilen nur, dass obiges nachgebessert wird.

Sa kann man sich empören und mut Begriffen um sich werfen, richtiger wird die eigene Meinung davon nicht.

Was du hier willst ist Rosinenpicken.
Kritisierst du andere Kundenbindungsprogramme auch weil nur die Rabatt kriegen die da mitmachen?

nicht der andere am :

Selbstredend braucht's für den Gesetzesverstoß nicht erst ein Urteil. Wenn du stiehlst, betrügst, mordest oder schwarzfährst, hast du Gesetzesverstöße bereits begangen. Ob die Justiz deiner habhaft wird, ist dann lediglich die Folgefrage.

Micha am :

Wie sehr willst du deine mangelnde Kenntnis zur Schau tragen?
Ok, dann nochmal für dich zum Nachlesen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Es gibt eibe Tat, es gibt Beschuldigte. Und nach rechtskräftigem Urteil gibt es Täter.
Das ist der Grundsatz unseres Rechtssystems.

Du vermischt hier so viel, was nicht zusammen gehört.
Auweia, und ich dachte, sowas gehört zur Allgemeinbildung.

nicht der andere am :

Blahblah. Die Tat entsteht nicht erst durch ihre justiziable Würdigung. Auch die herausgestellte Unschuldsvermutung ist ausschließlich ein Justizbegriff. Beispielsweise muss man Erwischte und Entwischte nicht als "Mutmaßlicher Ladendieb" relativeren. Tat und Täter gibt es unmittelbar, vor und auch ganz ohne Justiz

Micha am :

Aja.
Stammtischniveau, mehr nicht. Keine Ahnung aber ne handfeste Meinung.


"Die Tat entsteht nicht erst durch ihre justiziable Würdigung. Auch die herausgestellte Unschuldsvermutung ist ausschließlich ein Justizbegriff."
Dass die Tat nicht erst vor Gericht entsteht ist jedem klar und wurde hier nie in Abrede gestellt. Was du hier nicht verstehen willst ist, dass wir die Zeit der Fackrln und Mistgabeln schon ein, zwei Jahre hinter uns haben und es ein Rechtssystem gibt, das Begriffe scharf voneinander trennt.

So gibt es bspw Eigentum und Besitz, die juristisch vollkommen unabhängige Dinge erklären.

Lesekompetenz scheint nicht dein Ding zu sein. Tat und Beschuldigter, nach dem Urtel Tat und Täter.
Das ist nicht ausschließlich ein Justitzbegriff sondern ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems, das nicht umsonst international in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert.

Und jetzt geh woanders trollen, das wird mir hier zu dumm. Endweder bist du nicht in der Lage derartige Dinge zu verstehen oder du willst es nicht. In beiden Fällen vergeude ich nicht weiter meine Zeit mit dir.

someone am :

Freie Entscheidung des Konsumenten, wie bereits von anderen angemerkt.

Und in den meisten Fällen ist das Produkt ja auch ohne App im Angebot und mit App nur noch ein paar Cent billiger.

Was man sich aber von Verbraucherschutzseite bzw. wettbewerbsrechtlich vielleicht mal genauer ansehen sollte, sind groß herausgestellte "Angebotspreise" in der Werbung, die man _nur_ mit der App bekommt. Spätestens wenn man den Coupon dafür noch manuell aktivieren muss (und sonst auch mit App normal bezahlt), erscheint das sogar mir grenzwertig.

Silvan am :

Haben wir in Dortmund (Region Rhein Ruhr) seit Montag auch, funktioniert ganz ok auch auf Elektronischen Etiketten, könnte nur, gerade auf A4 Plakaten größer im Druck sein.

Das einzig Gute am :

Oh, der Blog zeigt keine Kommentare mit math. Sonderzeichen, aber frischfröhlich die Bestätigung … also nochmal ohne.

Der eigentliche Witz ist doch, dass es keine Plausiprüfung zu geben scheint, die einen Loyality price kleiner/gleich dem regulären (wie hier am Beispiel anhand der Fehleingabe bei unterschiedlichen Gebindegrößen) aussiebt. Auch sollte der Pfand am Apppreis ausgewiesen sein, da so wie dargestellt vom Endpreis einschl. Pfand ausgegangen werden könnte/müsste.

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