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… nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.

Post von der Staatsanwaltschaft. Es ging um den Fall eines Mitarbeiters, der sich hier mehrfach, soweit wir das nachweisen konnten, Leergut-Gutschriften erstellt hat. Dabei hatte er während seiner Arbeit an der Kasse mehrfach zwischen anderen Bezahlvorgängen die manuelle Leergut-Funktion genutzt und darüber Auszahlungen erstellt. Da seine Kassenabrechnungen diese Summe nicht als Plus-Differenzen auswiesen und darüber hinaus das Eingeben solcher Buchungen ohne weitere Absicht reichlich sinnfrei ist, gingen wir also davon aus, dass unser Mitarbeiter das Geld in die eigene Tasche gesteckt hatte.

Da wir uns nicht friedlich einigen konnten, stellte ich einen Strafantrag bei der Polizei. Es dauerte einige Jahre, bis der Fall nun eingestellt wurde:

Sehr geehrter Herr Harste,

dem Verfahren liegt Ihre Strafanzeige vom tt.mm.jjjj zu Grunde, in welcher Sie die missbräuchliche Erstellung und fehlerhafte Auszahlung von Leergutbons durch den Beschuldigten anzeigten.

Der Beschuldigte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch liegt die Tat nunmehr längere Zeit zurück und der entstandene Schaden von insgesamt 34 Euro ist verhältnismäßig gering.

in Anbetracht dieser Umstände ist die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen. Auch ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten besteht vor diesem Hintergrund nicht.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.
Da ich mich aufgrund der langen Zeitspanne seit der Vorfälle ohnehin schon längst damit abgefunden hatte, dass ich da niemals eine Antwort bekommen würde, schockiert mich diese Entscheidung nun nicht nennenswert.

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Kommentare

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Jemand am :

Mal was anderes, da du ja auch immer wieder mal mit einer Verfahrenseinstellung zutun hast, weil andere Vergehen stärker wiegen und das dann zum Urteil auch nichts mehr ausmacht.

Das lese ich jedenfalls seit Jahren hier im Blog und konnte mir da nie was drunter vorstellen, bis mir mein E-Scooter geklaut wurde und dann die beiden Täter ermittelt wurden. Auch da war es so, dass der Diebstahl meines Scooters nicht weiter verfolgt wurde, weil erhebliche andere Taten den Tätern angelastet werden. Und dann hat mein Anwalt mal Akteneinsicht erhalten und mir gesagt, was das bedeutet: Die Täter waren zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt und der eine war 264 mal polizeilich in Erscheinung getreten und der andere 182 mal.

Nur damit man mal weiß, was Intensivstraftäter wirklich sind.

Nobody am :

Das sind schon harte Zahlen.

Man muss hierbei aber auch ganz klar zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Nur weil er strafrechtlich nicht verurteilt wird, heißt es nicht das du zivilrechtlich keinen Schadenersatz fordern kannst. Strafrecht kannste dir ne Kerbe in den Tisch machen, dass das A…Loch seine Verdienste Strafe bekommen hat, aber nur im Zivilrecht wird dein Schaden zumindest finanziell wirklich wieder gut gemacht.

Private Joker am :

Jo, zivilrechtlich klagen kann man natürlich auch, aber auf eigenes Kostenrisiko. Und wenn der Beklagte tatsächlich verurteilt wird, ist oft in solchen Fällen wenig bis nichts zu holen - Privatinsolvenz & arbeitslos.

Sebastian M. am :

Die Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz schließt Schadenersatzansprüche, die durch Straftaten entstanden sind, nicht mit ein. Das größere Problem dürfte wie von Jemand geschrieben sein, dass bei solchen Personen auch mittelfristig nichts zu holen sein dürfte und sich der Aufwand deshalb nicht lohnt.

Jemand am :

Laut Unterlagen sind die beiden drogenabhängig, ohne festen Wohnsitz und noch nie einem geregeltem Leben nachgekommen. Außerdem dauerwohnhaft in der JVA. Da ist nix zu holen. Auch in 30 Jahren nicht.

unregistrierter User am :

Zwar nicht ganz so viel aber wir hatten - als ich noch im Supermarkt gejobbt hatte - zwei Ladendiebe gestellt. Die hatten jeder um die 20 Anzeigen wegen Ladendiebstahls offen, wurden sogar laut der bei uns hinzukommenden Polizei nur weinige Stunden vorher bereits bei einem Discounter in der Nähe erwischt.

Da wir die beiden bei uns nicht gehen lassen wollten, kam es übrigens zu einer kleineren Rangelei, wobei der eine mir mein Arbeitshemd zerriss. Polizei und Staatsanwaltschaft waren sehr froh darüber, haben sie es dadurch doch zum räuberischen Diebstahl aufwerten können und die beiden sind tatsächlich vor Gericht gelandet. Gab dann zumindest mal Bewährung...

Das schöne war dann aber, dass die an unsere Zentrale geschrieben haben und von dort dann die Anweisung an meine Chefin kam, deren Hausverbot aufzuheben. Anweisung meiner Chefin war dann, die bei der kleinsten Kleinigkeit gleich wieder raus zu schmeißen...

Jodelschnepfe am :

Das Käseblatt bei mir im Dorf berichtet gelegentlich über Gerichtsverfahren, die vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wurden. Letztes Jahr wurde über einen jungen Menschen berichtet, der bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres zehn mal rechtskräftig wegen der verschiedensten Delikte verurteilt wurde und nun bei seiner elften Verurteilung das erste Mal nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Bei den zehn Verurteilungen bisher hat auch die Justiz meiner bescheidenen Meinung versagt. Diesem jungen Menschen hätten viel eher die Grenzen seines persönlichen Handelns nachdrücklich aufgezeigt werden müssen.

Ksanto am :

“Der Beschuldigte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. “

Wie soll es denn je dazu kommen wenn das immer die Ausrede ist. Ist das nicht ein Zirkelschluss?

Private Joker am :

Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nicht einfach jede Bagatell-Anzeige so abschließt. Wenn gegen jemanden vier Mal wegen Diebstahl, zwei Mal wegen Hausfriedensbruch (erneuter „Einkauf“ in anzeigenden Geschäften) und vielleicht ein Mal wegen Betrug (Handy aus dem Fenster geworfen, um Versicherung abzukassieren) etwas vorliegt, dann sollte das gesammelt betrachtet werden. Fragt sich nur, ob alle Staatsanwaltschaften entsprechende Software dafür haben.

unregistrierter User am :

"Auch liegt die Tat nunmehr längere Zeit zurück..."

Ja, ich weiß, unsere Justiz ist überlastet - gerade bei so kleinen Delikten. Und der einzelne Justizbeamte oder Staatsanwalt kann dafür nix. Aber die Unfähigkeit der Justiz auch noch offiziell als einen der Einstellungsgründe aufzuführen, ist fast schon dreist. ;-)

Chris_aus_B am :

So ähnliche Gedanken gingen mir beim lesen auch durch den Kopf. :-|

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