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Alkoholdieb mit Pandatasche

Ein Mann hat sich eine Umhängetasche, natürlich von Edeka mit Pandabär, mit Alkoholflaschen gefüllt und konnte leider unerkannt mit der Beute entkommen. Die Warensicherungsanlage hatte zwar den Alarm ausgelöst, aber das hilft nicht immer – vor allem dann nicht, wenn die Täter rausrennen und eine unmittelbare Fluchtmöglichkeit haben, ein bereitgestelltes Fahrrad zum Beispiel.

Der Verlust der Spirituosen ist eine Sache. Dass unsere speziellen Warensicherungsetiketten, die nur schwer wiederzubeschaffen sind, ebenfalls verschwunden sind, ist fast schon schmerzhafter …


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Kommentare

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Stefan am :

Hast du eine elektrische Schiebetüranllage ?
Dann würe ich an die Kassen einen Schalter zum Abschalten einbauen. Dann hat man Zeit zu klären warum die Warensicherung ausgelöst hat und bei wem ...

Micha am :

Deine Idee scheitert in der Praxis daran, dass der Ladeneingang ein Fluchtweg ist und somit auch ein (zeiweises) Versperren schwer bis garnicht umzusetzen ist.

Und selbst wenn du das umsetzt:
Zudem sperrst du dann auch Dritte mit ein, die nichts gemacht haben, mit welcher Begründung willst du dort zB 5 Leute festhalten? Da bist auch wieder schnell im Bereich der Nötigung bzw Freiheitsberaubung.
Schon jetzt ist zum Festgalten eines Ladendiebes ein konkreter Verdacht notwendig, das wird lustig wenn da Leute nicht raus dürfen weil bei wem anders was gepiept hat.

Bernd am :

Sehe das nicht so verbissen.

Die Anlage löst aus, der Kassierende drückt den Knopf, die Tür ist zu. Dann packt man sich den Delinquenten und gibt die Tür wieder frei. Das Ganze dauert nicht länger als 10 bis 20s, je nach Gegenwehr. Das ist für die restlichen Kunden keine Freiheitsberaubung und auch keine Nötigung. Es geht am Ende nur darum den Vorsprung vom Täter zu kappen.

Früher hatten Essotankstellen so ein System gegen Überfälle. Der Räuber kommt rein, der Kassierer drückt einen Knopf, eine Wand fährt aus dem Tresen nach oben und verschließt das Kassenhäuschen in der Tankstelle, gleichzeitig wird die Außentür blockiert. Der Räuber war damit in der Tankstelle gefangen, der Kassierer im Kassenbereich in Sicherheit, da sogar die Scheiben gegen Schüsse aus einer Handfeuerwaffe sicher waren.

Das Auslösen war aber nur erlaubt, wenn der Räuber die einzige Person im Verkaufsraum war.

Micha am :

Ist aber schön, dass du das nicht so siehst, bleibt deine laienhafte Meinung, mehr nicht.

Hauptfluchtwege versperren, erkläre das mal den Behörden. Auweia.

Ist deine Festlegung, was Nötigung und Freiheitsberaubung ist, genauso fundiert?

Dein letzter Satz sollte dir zu denken geben. Erweitere den mal auf Björns Laden. Merkste selbst, oder?

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