Doppelbock gereift im Whiskeyfass
Vom Einbecker-Vertreter hatten wir eine Flasche "Barrel Bock" geschenkt bekommen. Dabei handelt es sich um ein in einem Whiskeyfass gereiftes Doppelbockbier. In den Fässern reifte vorher Bourbon-Whiskey, wodurch dem Bier holzige wie lieblich-süßliche Noten hinzugefügt werden. Mit knackigen 9,1 % vol. ist das aber auch kein Bier, das man sich literweise aus Maßkrügen einverleiben sollte, aber dafür ist das Aroma ohnehin zu intensiv. Man sollte es in kleinen Schlucken genießen, so wie Ines und ich es gemütlich zu Hause auf dem Sofa getan haben. 
Ich hätte das Bier übrigens sogar gerne ins Sortiment aufgenommen. Mit knapp 10 Euro pro Flasche (!) ist es kein Schnäppchen, aber es ist nun mal eine Spezialität. Der Preis pro Flasche war dabei auch gar nicht das große Hindernis. Dass es sich um eine mit einem DPG-Pfandlogo versehene Einweg-Glasflasche handelt, hat mich davon abgehalten, einen Karton zu bestellen. Wir verkaufen keine (bepfandeten) Einweg-Glasflaschen und müssen daher auch keine zurücknehmen, weshalb auch unser Rücknahmeautomat und die restliche Logistik dahinter überhaupt nicht auf Glas ausgelegt ist. Wenn wir die Flaschen nun verkaufen würden, müssten wir auf die Annahme von Glas-Einwegflaschen umsteigen. Das wollte ich natürlich nicht. Ist nicht so schlimm, kein Kunde wird uns ächten, weil wir dieses Bier nicht im Sortiment haben, aber es wäre eben natürlich schon eine interessante Bereicherung für unsere Getränkeabteilung gewesen …
Aber lecker war's schon – wenngleich ich mit dem kräftigen Aroma und den Whiskey-Noten mehr anfangen konnte als meine Angetraute.


Ich hätte das Bier übrigens sogar gerne ins Sortiment aufgenommen. Mit knapp 10 Euro pro Flasche (!) ist es kein Schnäppchen, aber es ist nun mal eine Spezialität. Der Preis pro Flasche war dabei auch gar nicht das große Hindernis. Dass es sich um eine mit einem DPG-Pfandlogo versehene Einweg-Glasflasche handelt, hat mich davon abgehalten, einen Karton zu bestellen. Wir verkaufen keine (bepfandeten) Einweg-Glasflaschen und müssen daher auch keine zurücknehmen, weshalb auch unser Rücknahmeautomat und die restliche Logistik dahinter überhaupt nicht auf Glas ausgelegt ist. Wenn wir die Flaschen nun verkaufen würden, müssten wir auf die Annahme von Glas-Einwegflaschen umsteigen. Das wollte ich natürlich nicht. Ist nicht so schlimm, kein Kunde wird uns ächten, weil wir dieses Bier nicht im Sortiment haben, aber es wäre eben natürlich schon eine interessante Bereicherung für unsere Getränkeabteilung gewesen …
Aber lecker war's schon – wenngleich ich mit dem kräftigen Aroma und den Whiskey-Noten mehr anfangen konnte als meine Angetraute.

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Kommentare
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Klodeckel am :
Das einzig Richtige am :
Tobi am :
Insofern ergibt es keinen Sinn MW zu verwenden wenn man eh schon absehen kann dass die Flaschen nie zurück kommen würden.
Das einzig Richtige am :
Es ist im Übrigen schon sehr "durchdacht", Vertreter mit der Anbahnung zu beauftragen, wenn die entsprechenden Wiederverkäufer gar keinen Einwegpfand führen. Da spekuliert man wohl darauf, dass die Gebinde von vielen davon einfach nie mehr erstattet werden …
Tobi am :
Das wäre in solchen Fällen tatsächlich üblich.
"Da spekuliert man wohl darauf, dass die Gebinde von vielen davon einfach nie mehr erstattet werden …"
Das oben genannte Produkt ist laut Brauerei auf 10.000 Flaschen limitiert. Ich glaube kaum, dass bei einer VPE von 10 Euro pro Einheit die Idee dahinter war sich zusätzlich 2500 Euro Pfandschlupf (im Extremfall) zu erschleichen...
Es wird in dem Fall halt einfach die praktikabelste Lösung gewesen sein.
Das einzig Richtige am :
Die passende Beschriftung kann/muss der Importeur ebenso auf eine in DE als Mehrweggebinde verwendete Flasche kleben.
"Ich glaube kaum, dass bei einer VPE von 10 Euro pro Einheit die Idee dahinter war sich zusätzlich 2500 Euro Pfandschlupf (im Extremfall) zu erschleichen..."
Darum ging es mir auch nicht, sondern um die auch von Björn angesprochene Problematik. Der Hersteller verkauft das Produkt im Einwegglasgebinde an Wiederverkäufer, die wegen solcher Spezialfälle kaum Prozesse zur allgemeinen Rücknahme von Einwegglas etablieren werden – in der Hoffnung, dass es die Unternehmer schlicht nicht bedenken oder einfach jegliche Glasrückgabe weigern werden. In jedem Fall auf dem Rücken des Kunden, der Mühe haben wird, solchen Einzelkram irgendwo wieder loszuwerden. Na gut, bei der überzogenen Preisvorstellung gegenüber vergleichbaren Produkten kommt es auf die 25 Cent Defactoaufpreis auch nicht mehr an (wobei die Flaschen eigentlich nicht einmal in der Altglassammlung landen dürften)